Das Eigentum, die freie Enzyklopädie

Im März, konzentrieren wir uns auf das Essen und trinken In Dänemark, Eigentum gesichert durch die Bestimmungen des Grundgesetzes, § Eigentum ist hier teilweise geschützten, für die öffentlichkeit durch die Vorschriften über die Enteignung. Auch werden die Eigentumsrechte geschützt in der Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention, in dem Artikel liest man: Jede Natürliche oder juristische person hat das Recht auf Achtung Ihres EigentumsNiemand darf entzogen werden, seine Besitztümer, außer im öffentlichen Interesse und in übereinstimmung mit den gesetzlich festgelegten Bedingungen und durch die Allgemeinen Grundsätze. Die vorstehenden Bestimmungen sind jedoch nicht in irgendeiner Weise beschränken das Recht eines Staates zur Durchsetzung solcher Gesetze, die es für notwendig erachtet, um die Kontrolle der Nutzung des Eigentums in übereinstimmung mit dem Allgemeinen Interesse oder zur Sicherung der Zahlung von Steuern, sonstigen Abgaben und Geldstrafen.