Dänemark

Sie gelten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Sie erhalten haben, auf der Grundlage von Familienzusammenführung mit Ihrem Ehegatten, festen partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied in Dänemark. Sie gelten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Familienzusammenführung als Kind (auch wenn du jetzt über das Alter von achtzehn Jahren)Sie gelten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von Familienzusammenführung mit anderen Familienangehörigen als Ehegatten, festen partner oder Elternteil.